2024 Das Gründungsjahr

Einer NADEUM Zweigstelle in Kenia

Im Jahr 2024 wurde die Zweigstelle nach vielen Herausforderungen und Verzögerungen am 20. Dezember 2024 offiziell genehmigt. Später wurde uns von anderen Mitgliedern der NADEUM-Gemeinschaft, die ihre eigenen CBO oder auch SHG gründen wollten, berichtet, dass sie bis zu fünf Jahre warten mussten, bis sie ihre Eröffnungsurkunde erhielten. Somit lässt sich festhalten, dass wir, d. h. der Kenianer Herr Denis Mitei Cheruiyot und die Zentrale in Wien, mit relativer Schnelligkeit unterwegs waren. Es wurde uns mitgeteilt, dass internationale NGOs, die eine Zweigstelle in Kenia gründen wollen, nach Übergabe aller Dokumente, wie etwa ein von einem Notar beglaubigtes und durch eine diplomierte Dolmetscherin zertifiziertes Original-Dokument der kenianischen Behörde, wesentlich schneller vorangehen, eine NGO-Zweigstelle zu gründen. Die Mitglieder des Vorstands der zukünftigen Zweigstelle von NADEUM mussten anfänglich eine längere Wartezeit in Kauf nehmen, bis sie ihre polizeilichen Leumundszeugnisse erhielten.