NKA_B > DSGVO
Die fünf wichtigsten Grundsätze des Datenschutzes sind Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und Speicherbegrenzung sowie Sicherheit und Vertraulichkeit.
Kenia (und die Afrikanische Union) Die Afrikanische Union (AU) verabschiedete 2014 das GDPR-ähnliche Übereinkommen über Cybersicherheit und den Schutz personenbezogener Daten mit der Absicht, die einzelnen AU-Länder zu verpflichten, nationale Datenschutzgesetze zu erlassen.
📘 Datenschutz in Kenia und der Afrikanischen Union
Der Schutz personenbezogener Daten gewinnt in Afrika zunehmend an Bedeutung. Im Jahr 2014 verabschiedete die Afrikanische Union (AU) die Convention on Cyber Security and the Protection of Personal Data. Diese Konvention, die sich an der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) orientiert, soll Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, eigene Datenschutzgesetze zu erlassen.
Kenia hat mit dem Data Protection Act 2019 bereits eine umfassende nationale Gesetzgebung umgesetzt. Das Gesetz basiert auf fünf zentralen Datenschutzprinzipien:
- Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz
- Zweckbindung
- Datenminimierung
- Richtigkeit und Speicherbegrenzung
- Sicherheit und Vertraulichkeit
Die Einhaltung dieser Prinzipien wird in Kenia von der Office of the Data Protection Commissioner (ODPC) überwacht.
NKA_B wird demnächst hier seine DSGVO – AU bekanntgeben: